Menschenrechte sind allumfassende Rechte, die gleichermaßen für Männer, Frauen und Kinder, also für alle Menschen basierend auf ihrem Menschsein, gelten. Im Gebot der Nichtdiskriminierung ist dieser Anspruch auf gleiche Rechte verankert. Ohne Unterschied nach Geschlecht, Hautfarbe, Rasse, Religion, Geburt, nationaler oder sozialer Herkunft, politischer oder sonstiger Anschauung, Sprache oder Vermögen hat jeder Mensch Anspruch auf dieser erklärten Rechte und Freiheiten.

In allen Menschenrechtsverträgen sind die Gleichbehandlung der Geschlechter und das Verbot der Diskriminierung elementare Normen. Im Grundgesetz sind die Gleichheitsrechte ebenfalls festgeschrieben, speziell auf die Geschlechterfairness wird Bezug genommen mit der Formulierung - Männer und Frauen sind gleichgestellt - wird das manifestiert. Der Staat nimmt Einfluss auf die Beseitigung noch vorhandener Ungleichheiten und begünstigt damit die wirkliche Gleichrangigkeit von Frauen und Männern.

Gegenwärtig müssen Frauen immer noch verschiedenste Zustände der Diskriminierung ertragen. Im Vergleich zu Männern wird das (mutmaßlich) “schwächere“ Geschlecht häufig geringerer bezahlt, ist in der Ausbildung benachteiligt und muss unterschiedlichste Gewalthandlungen häufig schutzlos(er) ertragen. Wenn wir annehmen, dass mit der Festigung des Rechtsstatus der Frauen diese Gegebenheiten bezwungen werden könnten, müssen wir der Frage nachgehen, wie es um die Frauenrechte steht. Konkret ist zu recherchieren in welchem Umfang diese Rechte durchsetzbar sind und inwieweit diese weltweit anerkannt werden.
Es war und ist keineswegs unumstritten Frauen fundamentale Rechte zuzugestehen, sie als Rechtsträgerinnen in das öffentliche Leben zu integrieren das heißt sie als “vollwertige“ Menschen zu betrachten.
 

 

 

 

 

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